Röntgen-Refresher
Mit dem Inkrafttreten der Strahlenschutzverordnung vom 1. Januar 2018 verlangt der Gesetzgeber von allen Personen, die sich mit der Herstellung von Röntgenaufnahmen befassen, eine regelmässige Fortbildung im Strahlenschutz im Zeitraum von jeweils 5 Jahren. Der Röntgen-Refresher im Umfang von 8 Lektionen erfüllt diese gesetzliche Anforderung.
Kurzübersicht
Grundbildung St.Gallen