Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Angebote der BZGS-Weiterbildung. Es handelt sich um folgende Angebote:
- Sämtliche Lehrgänge der «Höheren Fachschule» gemäss BZGS-Website
- Sämtliche Vorbereitungslehrgänge für «Berufsprüfungen» gemäss BZGS-Website
- Sämtliche Kurse der «Berufsorientierten Weiterbildung» gemäss BZGS-Website
Mitgeltende Unterlagen
Bestandteil der AGB sind sämtliche Reglemente, Weisungen, Anordnungen usw., die sich auf der Website BZGS.ch befinden, insbesondere das «Reglement für Studierende Höhere Fachschule».
Anmeldung/Aufnahmebedingungen
Die Anmeldung erfolgt mittels dem dafür vorgesehenen Anmeldeformular des BZGS. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt und sind verbindlich. Wenn der gewünschte Lehrgang oder Kurs (nachfolgend Angebot genannt) bereits ausgebucht ist, werden die Teilnehmenden (mit Teilnehmenden sind nachfolgend männliche und weibliche Teilnehmende gemeint) durch das BZGS informiert. Andernfalls erhalten die Teilnehmenden eine Anmeldebestätigung und eine Rechnung zur Bezahlung des Kursgeldes.
Durchführungsentscheid
Das BZGS behält sich vor Angebote, für die zu wenige Anmeldungen eingegangen sind, abzusagen. Im Falle einer Absage können keine finanziellen Forderungen geltend gemacht werden.
Finanzielle Bestimmungen
Für sämtliche Angebote gelten die auf der BZGS-Website bis 6 Monate vor Kursstart publizierten Kosten und Zahlungskonditionen. Ratenzahlungen sind möglich, wenn sie vor der Rechnungsstellung beantragt werden. Von Teilnehmenden verursachte Kosten (z.B. Verschiebungen und Wiederholungen von Prüfungen oder Abschlussarbeiten) sind von den Teilnehmenden zu tragen. Bei Abwesenheit vom Unterricht besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des einbezahlten Betrages. Versäumte Angebotstage können nicht nachgeholt werden. Nicht besuchte Angebote oder Teile davon werden nicht zurückerstattet. In Härtefällen behält sich das BZGS das Recht vor, eine individuelle Regelung zu treffen. Die Rechnungsstellung erfolgt an die Privatadresse. Wünschen die Teilnehmenden eine andere Rechnungsadresse, muss diese explizit bei der Anmeldung angegeben werden. Nachträgliche Änderungen der Rechnungsadressen werden nur gegen Entrichtung einer Gebühr von CHF 200 vorgenommen.
Vertragsrücktritt
Die Anmeldungen gelten für alle Semester eines Angebots. Bei einer Annullierung eines Angebots bis 30 Tage vor Beginn, ist eine Annullationsgebühr von CHF 500 zu entrichten. Danach werden die vollen Kosten in Rechnung gestellt. Sollten die Kosten eines Angebots weniger als CHF 500 betragen, sind die tieferen Kosten im Falle einer Annullation geschuldet. Bei einem Austritt nach Beginn des Angebots bleiben die gesamten Kosten geschuldet. Lehrmittel werden nicht mehr zurückgenommen oder vergütet.
Vorbehalt von Änderungen
Das BZGS behält sich Programmänderungen, Dozentenwechsel sowie die Umstellung auf digitalen Unterricht aufgrund höherer Gewalt ausdrücklich vor (z.B. Pandemien, kriegerische Ereignisse, usw.). Ausgefallene Lektionen werden sofern möglich nachgeholt. Anstatt Lektionen ausfallen zu lassen, kann das BZGS Aufträge erteilen. Im Falle oben aufgeführter Ereignisse entstehen keine finanziellen Ansprüche gegenüber dem BZGS.
Digitaler Unterricht und Distance Learning
Die Teilnehmenden sind für die Bereitstellung der folgenden Lerninfrastruktur verantwortlich:
- Internetzugang
- Aktuelle Hard- und Software
- Druckmöglichkeit
Bei technischen Problemen lassen sich keine Ansprüche gegenüber dem BZGS ableiten.
Hybride Unterrichtsformen
Bei hybriden Angeboten gelten spezielle Regelungen, welche auf der BZGS-Website produktespezifisch aufgeführt sind und von den Teilnehmenden mit der Anmeldung akzeptiert werden.
Unterrichtsdispens
Werden Vorkenntnisse im Rahmen eines Angebots angerechnet, so besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Kursgeldreduktion. In vorgängiger Absprache kann jedoch vor dem Angebotsstart eine Kursgeldreduktion vereinbart werden.
Schullausschluss/Disziplinarisches
Das BZGS ist berechtigt, im Falle grober Verstösse gegen die vertraglichen Verpflichtungen sowie bei ungebührendem Verhalten Teilnehmende mit sofortiger Wirkung vom Unterricht auszuschliessen. Gegen einen solchen Entscheid kann auf dem Rechtsweg Einsprache erhoben werden. Das BZGS erlässt in solchen Fällen eine anfechtbare Verfügung. Es findet keine Rückerstattung von geleisteten Kursgeldern statt. Ausstehende Kursgelder bleiben geschuldet. In Härtefällen entscheidet das BZGS aufgrund eines schriftlichen Gesuches über eine Reduktion oder Rückerstattung von Kursgeldern.
Urheberrechte
Das im Rahmen der Angebote abgegebene Unterrichtsmaterial ist urheberrechtlich geschützt. Das Kopieren sowie die Weiterverwendung von Unterrichtsmaterial ausserhalb der entsprechenden Weiterbildung am BZGS ist ohne schriftliche Einwilligung des BZGS untersagt.
Datenschutz
Die Teilnehmer anerkennen ausdrücklich, dass ihre Informationen für interne Zwecke gespeichert und für BZGS-eigene Informationszwecke verwendet werden dürfen.
Versicherung
Das BZGS empfiehlt den Abschluss folgender Versicherungen: Unfall, Privathaftpflicht und Annullation. Die Versicherung ist Sache der Teilnehmenden.
Schriftform
Abmeldungen, Vertragsrücktritte, Dispensen und andere wichtige Ereignisse bedürfen immer der Schriftform. Mündliche Absprachen haben keine Rechtswirksamkeit.
Gerichtsstand
Für Streitigkeiten gilt der Gerichtsstand St.Gallen. Es gilt schweizerisches Recht.
St.Gallen, 1. Februar 2024