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Kanton St.Gallen
Berufs- und Weiterbildungszentrum
für Gesundheits- und Sozialberufe St.Gallen
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b3

Die Privatsphäre schützen und Rückzugsmöglichkeiten bieten

Handlungskompetenzbeschrieb

Die Fachperson Betreuung begleitet Menschen, die sich räumlich, physisch und psychisch nicht gänzlich zurückziehen oder schützen können. Sie bietet geeignete Formen von Rückzugsmöglichkeiten zum Schutz der Privatsphäre der betreuten Personen an. Sie achtet auf sensible Situationen mit den betreuten Personen, nimmt deren Bedürfnisse wahr und reagiert der Situation angemessen. Die Fachperson Betreuung nimmt die unterschiedlichen Schlaf- und Ruhebedürfnisse der betreuten Personen individuell, aber auch in der Gruppe wahr. Sie begleitet Ruhe- und Schlafphasen bedürfnisgerecht und stellt sowohl die Bedürfnisse der betreuten Person wie auch jene der Gruppe sicher. Auch bei der Körperpflege achtet sie darauf, dass der Schutz der Privatsphäre sowie der Schutz der Würde der betreuten Person sichergestellt sind. Sie verhält sich den betreuten Personen gegenüber respektvoll und feinfühlig. Die Fachperson Betreuung schützt die Privatsphäre zwischen den betreuten Personen. Sie nimmt sexuelle Bedürfnisse der betreuten Person wahr und reagiert angemessen sowie unter Einbezug der betrieblichen Konzepte und der Menschenrechte.

Selbst- und Sozialkompetenzen

Verantwortungsbewusstes Handeln

Die berufliche Tätigkeit verlangt ein hohes Mass an Verantwortungsbewusstsein und ein klares Verständnis der eigenen Rolle.

Ich als Fachperson Betreuung EFZ…

  • …nehme in meinem Kompetenzbereich Verantwortung wahr.
  • …übernehme Mitverantwortung für das Wohlergehen anderer Personen.
  • …trage Verantwortung für meine Gesundheit.
  • …respektiere meine Grenzen und die Grenzen anderer Personen.
  • …übernehme Verantwortung für meine Lernorganisation und meinen Lernprozess.
Leistungsziele

1. Semester

b3.2.1

… erläutert die verschiedenen Dimensionen der Privatsphäre anhand von Beispielen. (K2) 

b3.3.1

… erläutert, wie im Betreuungsalltag durch Raumgestaltung Rückzugsmöglichkeiten geschaffen werden können. (K2)

b3.4.1 … beschreibt die Schlaf- und Ruhephasen in den verschiedenen Lebensphasen. (K2) 
b3.5.1 … analysiert sensible Situationen in Bezug auf die Privatsphäre und leitet bedürfnisgerechte Lösungen ab. (K4)